hat sie sich dem Zweck verschrieben, Aufgaben im Bereich der Wohlfahrtspflege zu erfüllen, die in der ausgeübten Sorge für körperlich und/oder geistig beeinträchtigte, Notleidende oder gefährdete Mitmenschen besteht.
Die Sorge erstreckt sich dabei vor allem auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl und bezweckt Vorbeugung oder Abhilfe (Auszug aus der Satzung). Dabei will die Stiftung vor allem in der Stadt Gera tätig sein und stets einen regionalen Bezug erkennen lassen. Der 2014 verstorbene Geraer Manfred Lippold hat die Stiftung 2012 ins Leben gerufen. 2014 wurde ihr die Anerkennung durch den Freistaat Thüringen erteilt und vom Finanzamt Gera die Gemeinnützigkeit zu erkannt. Herr Lippold hat sich sein Leben lang mit großer Aufopferung der Pflege von Angehörigen gewidmet. Sein Vermögen ihnen und anderen Bedürftigen zur Hilfestellung zu hinterlassen , ließ in ihm die Idee der Stiftung reifen. Das Thüringer Unternehmerehepaar Jochen und Christa Kunze aus Kölleda errichtete mit dem gleichen Ansinnen eine Familienstiftung, deren Vermögen Frau Kunze nach dem Tod ihres Ehemannes 2016 auf die Geraer Stiftung übertrug.
Unser Stifter
Manfred Lippold
Unsere Stifter
Jochen und Christa Kunze
Zu Lebzeiten oder nach dem Leben – dem Aufgebauten und Erworbenen einen besonderen Sinn geben und es damit fördern und erhalten – das ist Stiften.
Durch eine Zustiftung können Sie den Kapitalstock der Stiftung erhöhen. Aufgabe der Stiftung ist es, den Kapitalstock zu sichern und aus ihm heraus Erträge zu erwirtschaften, mit denen die Stiftungszwecke und -ziele erreicht und erfüllt werden können. Eine Zustiftung wirkt deshalb dauerhaft. Ihre Spende setzen wir demgegenüber unmittelbar ein und erfüllen mit ihr unsere gemeinnützigen Zwecke. Der Staat fördert Spenden und Zustiftungen mit steuerlichen Vergünstigungen. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte können Privatpersonen und Firmen als Sonderausgabe für Spenden geltend machen. Bei Angehörigen freier Berufe sind es 0,4% der gesamten Umsätze zuzüglich gezahlter Löhne und Gehälter. Noch größer sind die Steuervorteile bei der Zustiftung. Hier kann einmalig im 10-Jahreszeitraum bis zu einer 1 Mio. € als Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung geltend gemacht werden.
Laden Sie sich hier unsere Stiftungssatzung runter.
Alles was der Stiftung hilft, Erträge für ihre Zwecke zu erwirtschaften. Neben Geld können das vor allem auch Immobilien sein. Unser Stifter Manfred Lippold legte selbst den Grundstein der Stiftung mit seiner abbezahlten Eigentumswohnung, die von der Stiftung nach seinem Tod beräumt und für eine Vermietung hergerichtet worden ist. Im selben Objekt erwarb die Stiftung aus dem Kapital der ihr zugelegten Familienstiftung Kunze weiteres Wohneigentum und kann die Mietüberschüsse jedes Jahr einsetzen, um Menschen zu helfen.
Unter dem Dach unserer Stiftung können Sie – zu Lebzeiten oder von Todes wegen – Ihre eigene Stiftung errichten, die Treuhandstiftung oder unselbständige Stiftung genannt wird und den von Ihnen gewählten Namen trägt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Erträge ihrer Stiftung unsere Stiftung unterstützen. In der Stiftungsidee und der Ausgestaltung der Stiftungssatzung sind Sie dabei jedoch frei und haben demgegenüber aber den Vorteil, bei der Gründung und Verwaltung ihrer Stiftung durch uns unterstützt zu werden. Auch die Treuhandstiftung wird mit steuerlichen Vorteilen gefördert. Neben der Absetzbarkeit bis zu 1 Mio. € wie bei der Zustiftung kann das Einlegen geerbten Vermögens innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt des Erbes zur Rückerlangung einer bereits gezahlten Erbschaftsteuer oder der Befreiung davon führen.
Wenn Sie über Ihr Lebensende hinaus weiterhin Gutes tun wollen, können Sie unser Stiftung selbst in Ihrem Testament zum Erben einsetzen oder aber (per Vermächtnis) verfügen, dass ein bestimmter Betrag oder bestimmte Gegenstände aus Ihrem Nachlass der Stiftung zugutekommen sollen. Sie können sich selbst verewigen, wenn Sie in Ihrem Testament festlegen, dass aus Ihrem Erbe oder einem Teil davon eine Treuhandstiftung errichtet werden soll. Unsere Stiftung kann Sie dabei begleiten und unterstützen. Unser Vorstand, derzeit besetzt mit einem Fachanwalt für Erbrecht bietet dafür die erforderliche Kompetenz, ohne dass Sie für unsere Unterstützung Kosten aufwenden müssen.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich und vertrauensvoll beraten. Machen Sie sich einen Eindruck von unserem Haus, unsere Philosophie und dem Zweck unserer Stiftung. Wir freuen uns auf Sie.
Vorsitzender des Vorstandes der Geraer Stiftung
zugleich auch:
Fachanwalt für Erbrecht, Jena
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der EthikBank
Vorsitzender des Kuratoriums der Geraer Stiftung
zugleich auch:
Mitgesellschafter der ASB Behindertenhilfe
und Rehabilitations GmbH in 07549 Gera
Zögern Sie nicht und treten Sie direkt mit uns in Kontakt.
Zeulsdorf 26
07549 Gera
Tel.: 0365 / 55 264 250
Fax: 0365 / 55 264 259
Rechtsanwalt Mike Anton
Botzstraße 1
07743 Jena
Tel.: 03641 / 55 77 11
Fax: 03641 / 55 77 10